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Gründung · 7 Min. Lesezeit

Bevor du eröffnest: Was vor dem ersten Tag online stehen muss

Domain, Google-Profil, Website und Bewertungen: was vor der Eröffnung online stehen muss, mit Zeitplan rückwärts vom Eröffnungstag und Checkliste als PDF.

Von Manu · 6. Oktober 2026
Drei Karten: Domain auf deinen Namen, denn bei .de-Adressen steht sie dem eingetragenen Inhaber zu. 90 Tage vor dem Eröffnungsdatum zeigt Google ein bestätigtes Profil. Bewertungen ab der Eröffnung, vorher lässt Google keine Rezensionen zu.

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Stell dir vor: In vier Wochen eröffnest du deine Bäckerei in Voerde. Das Schild hängt schon, die Flyer sind gedruckt. Eine Nachbarin sucht abends bei Google nach dem Namen und findet nichts.

Vor dem Eröffnungstag sollten deine Domain, also deine Adresse im Netz, eine eigene E-Mail-Adresse, dein Google-Profil und eine einfache Website stehen. Plane rückwärts vom Eröffnungstag, denn Google muss dein Profil erst bestätigen.

Kurz gesagt

  • Spätestens vier bis sechs Wochen vorher: Domain auf deinen Namen, E-Mail-Adresse mit eigener Domain, Google-Profil mit Eröffnungsdatum anlegen und die Bestätigung anstoßen.
  • Zwei bis vier Wochen vorher: Website mit Impressum vorbereiten, überall dieselben Angaben, erste Fotos.
  • Am Eröffnungstag: ein QR-Code, über den Kunden dich bei Google bewerten. Das geht erst ab der offiziellen Eröffnung.
  • Alle Punkte mit Zeitplan stehen auf einer Seite: Checkliste „Bevor du eröffnest“ als PDF, zum Abhaken und Weitergeben.

Der Selbsttest

Geh die fünf Fragen durch. Zu jedem Nein steht darunter, wie es sein sollte.

  • Läuft deine Domain auf deinen eigenen Namen?
  • Gibt es dein Google-Profil schon, mit Eröffnungsdatum?
  • Hat deine Website ein Impressum und eine Telefonnummer, die man am Handy antippen kann?
  • Stehen Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten überall gleich?
  • Liegt für den Eröffnungstag ein QR-Code für Bewertungen bereit?

Die fünf Lücken und wie es richtig aussieht

Fehler 1

Die Domain läuft auf jemand anderen

Woran es hakt

Ein Bekannter hat dir die Domain schnell besorgt, auf seinen eigenen Namen. Dann entscheidet er über deine Adresse im Netz, auch über die E-Mail auf deinen Rechnungen.

So sollte es sein

Die Domain läuft auf dich oder deinen Betrieb, am besten mit dem Namen deines Betriebs. Bei Adressen mit .de ist laut den Richtlinien der Vergabestelle DENIC der eingetragene Inhaber ihr Vertragspartner, ihm steht die Domain zu. Wer bei dir eingetragen ist, sagt dir dein Anbieter. Mit derselben Domain richtest du die E-Mail-Adresse ein, etwa info@deinbetrieb.de.

Fehler 2

Das Google-Profil kommt erst nach der Eröffnung

Woran es hakt

Das Google-Profil soll warten, bis geöffnet ist. Bis dahin findet niemand den Namen von deinem Schild.

So sollte es sein

Dein Profil steht, bevor du eröffnest, mit Eröffnungsdatum. Ein Profil vor der Eröffnung sieht Google ausdrücklich vor: Ist dein Betrieb bestätigt, zeigt Google es 90 Tage vor dem Eröffnungsdatum an. Für das Datum genügen Jahr und Monat.

  1. Leg das Profil an, so wie Google es beschreibt.
  2. Wähle „Profil bearbeiten“ und neben „Eröffnungsdatum“ die Option „Bearbeiten“. Datum eintragen, speichern.
  3. Stoß die Bestätigung an und wähle einen der Wege, die Google dir anbietet. Damit zeigst du Google, dass du den Betrieb vertreten darfst. Das kann eine Postkarte mit Code sein oder ein Video, das du live mit dem Handy aufnimmst. Bei meinem eigenen Profil wollte Google ein Video.

Beim Video prüft Google die Aufnahme bis zu fünf Arbeitstage. Kommt der Code per Postkarte, ist er meist innerhalb von 14 Tagen da. Danach prüft Google deine Angaben, das dauert bis zu fünf Arbeitstage, in seltenen Fällen länger. Bis die Postkarte da ist, änderst du weder Name noch Adresse oder Kategorie, also die Art deines Betriebs. Sonst funktioniert der Code nicht.

Deine Fotos zeigt Google erst nach der Bestätigung. Ein Foto von außen hilft Kunden, dich schneller zu finden, sobald sie in der Nähe sind. Für erste Bilder von außen, von innen und vom Team reicht das Handy.

Fehler 3

Die Website fehlt oder hat kein Impressum

Woran es hakt

Die Seite aus dem Baukasten war schnell gebaut, Impressum und Datenschutzerklärung wolltest du später nachtragen. Die Telefonnummer steht als reiner Text da, am Handy muss man sie abtippen.

So sollte es sein

Zwei bis vier Wochen vor der Eröffnung kümmerst du dich um die Website. Spätestens eine Woche vorher ist sie online, am Handy und am PC gut lesbar. Eine Seite reicht für den Anfang: was du anbietest, wo du bist, wann du geöffnet hast und wie man dich erreicht. Die Telefonnummer ist ein Knopf, ein Daumentipp genügt.

Ein Impressum verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes für geschäftsmäßige Angebote im Netz, unter anderem mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Dazu kommt eine Datenschutzerklärung mit den Angaben, die nach der Datenschutz-Grundverordnung hineingehören, etwa wer verantwortlich ist (IHK Schleswig-Holstein). Ich bin kein Anwalt, die Einzelheiten klärst du im Zweifel mit deiner Kammer. Was eine Website sonst braucht, steht in Die 5 typischen Website-Fehler lokaler Betriebe.

Fehler 4

Überall stehen andere Angaben

Woran es hakt

Auf dem Schild steht „Backstube Lena“, bei Google „Bäckerei Lena Müller Voerde“ und auf dem Flyer noch die alte Handynummer. Wer das sieht, fragt sich, ob das derselbe Betrieb ist.

So sollte es sein

Name, Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten stehen überall gleich: auf der Website, im Google-Profil, am Schild und auf dem Flyer. Beim Namen verlangt Google das in seinen Richtlinien: Im Profil steht der Name, den du auch für dein Geschäft, deine Website, dein Briefpapier und gegenüber Kunden verwendest. Leg die Angaben deshalb fest, bevor du das Google-Profil anlegst. Dann musst du dort später nichts ändern.

Fehler 5

Am Eröffnungstag weiß keiner, wo er bewerten kann

Woran es hakt

Am ersten Tag kommen deine ersten Kunden. Wer dir eine Bewertung schreiben will, müsste dein Profil aber erst selbst suchen.

So sollte es sein

Ein QR-Code führt direkt zur Bewertung und liegt am Tresen oder im Auto bereit. Link und QR-Code erstellst du im Google-Profil, den QR-Code derzeit nur im Browser am Computer. Bewerten können Kunden dich erst ab der offiziellen Eröffnung. Scanne den Code am Eröffnungstag einmal selbst, bevor du ihn auslegst.

Bitte die ersten Kunden persönlich um eine ehrliche Bewertung. Nach Googles Richtlinien darfst du nicht gezielt nur um gute Bewertungen bitten, und Bewertungen aus der eigenen Familie können dort als Interessenkonflikt gelten. Rabatte, Geschenke oder andere Gegenleistungen für eine Bewertung verbietet Google ebenfalls. Wie du danach regelmäßig zu Bewertungen kommst, steht in Mehr Google-Bewertungen bekommen.

Woher das stammt

Die Regeln zu Eröffnungsdatum, Bestätigung, Fotos und Bewertungen stammen aus der Hilfe zum Google-Unternehmensprofil und aus Googles Richtlinien zu Nutzerbeiträgen, abgerufen Anfang Oktober 2026. Der Zeitplan und die Tipps zu Telefonnummer und Fotos sind meine Empfehlungen.

Ich bringe dich vor dem ersten Tag online

Alles, was oben unter „So sollte es sein“ steht, setze ich für dich um. Für Gründer gibt es dafür den Eröffnungsboost: eine Website auf einer Seite, am Handy und am PC, mit Impressum und Datenschutz. Dein Google-Profil lege ich an und begleite dich bis zur Bestätigung durch Google. Domain und E-Mail-Adresse laufen auf deinen Namen, und zur Eröffnung bekommst du eine QR-Karte für Bewertungen.

Das Paket kostet 890 Euro netto (1.059,10 Euro brutto), auf Wunsch in drei Raten. Es gilt auch bei einer Übernahme und bis zwölf Monate nach dem Start. Eröffnest du schon in drei Wochen, schieben wir die Schritte enger zusammen. Schreib mir, was für ein Betrieb es wird und wann du startest. Einen Platz ganz oben bei Google kann ich dir natürlich nicht versprechen. Aber ich tue alles dafür, dass Kunden dich gut finden.

Autor: Manu. Die beschriebenen Situationen sind Beispiele, keine Berichte über bestimmte Kunden.

Geprüfte Quellen und Belege

14 Quellen anzeigen

1. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Eröffnungsdatum eines Unternehmens angeben (Profil vor der Eröffnung, Jahr und Monat genügen, Anzeige 90 Tage vorher, Schritte, Rezensionen erst nach der Eröffnung, nur im Quiz: höchstens ein Jahr im Voraus, Beiträge und Bilderreihe vor der Eröffnung, Hinweis „Vor Kurzem eröffnet“, Datum bei schon geöffneten Betrieben)

2. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ihr Unternehmensprofil hinzufügen oder Anspruch darauf erheben (Profil anlegen, Bestätigungsoption wählen)

3. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Unternehmen bei Google bestätigen (Postkarte meist innerhalb von 14 Tagen, Prüfung danach bis zu fünf Arbeitstage, Name, Adresse und Kategorie nicht ändern, nur im Quiz: Ablauf des Codes, Code nicht weitergeben, neuer Code verlängert, Postkarte nicht für alle)

4. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Unternehmen per Video bestätigen (Bestätigung per Video, live aufgenommen, Prüfung bis zu fünf Arbeitstage)

5. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern (Bestätigung zeigt, dass du den Betrieb vertreten darfst)

6. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Fotos und Videos in Ihrem Unternehmensprofil verwalten (Fotos erst nach der Bestätigung sichtbar, Foto der Außenansicht)

7. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google (einheitlicher Name, nur im Quiz: kein Profil für ein virtuelles Büro)

8. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Wie Google Informationen in Unternehmensprofilen und lokalen Suchergebnissen bezieht und verwendet (nur im Quiz: Informationen von der offiziellen Website)

9. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen (Link und QR-Code, QR-Code nur im Computerbrowser, nur im Quiz: Einsatzorte)

10. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen (Anreize für Rezensionen verboten)

11. Google Maps: Richtlinien zu Nutzerbeiträgen: Gefälschte Interaktionen (nicht gezielt um gute Bewertungen bitten, Interessenkonflikt durch familiäre Beziehungen, nur im Quiz: Entfernen solcher Rezensionen, Anreize für das Löschen negativer Rezensionen)

12. DENIC: DENIC-Domainrichtlinien (Domaininhaber ist Vertragspartner und an der Domain berechtigt, nur im Quiz: Mitinhaberschaft)

13. Bundesministerium der Justiz: § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) (Impressumspflicht, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)

14. IHK Schleswig-Holstein: Pflichtangaben im Internet: die Datenschutzerklärung (Informationspflichten nach der DSGVO in der Datenschutzerklärung, darunter die Identität des Verantwortlichen)

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Manuel Landeck, Inhaber von Firmenflow

Über den Autor

Manuel Landeck

Fast zehn Jahre im Betrieb, bevor ich Websites gebaut habe: vier Jahre Inhaber eines EMS-Fitnessstudios, zwei Jahre Geschäftsführer meiner selbst aufgebauten Lasertag-Arena in Leverkusen, drei Jahre Teil der Geschäftsführung bei Lasertag Evolution Düsseldorf und BattleKart Düsseldorf-Neuss. Heute baue ich Websites und Google-Profile für Betriebe in Wesel und am Niederrhein.

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