Stell dir vor: Auf der Website eines Malerbetriebs steht „5,0 Sterne bei Google“. Im Google-Profil sind es inzwischen 4,6. Die Website wurde seit Monaten nicht angepasst. Wer beides öffnet, sieht einen Widerspruch.
Google-Bewertungen können auf deiner Website zeigen, wie Kunden deine Arbeit erlebt haben. Das klappt, wenn die Zahlen stimmen, die Auswahl als Auswahl erkennbar ist und Nutzungsrechte und Datenschutz geklärt sind.
Kurz gesagt
- Vergleiche Sternezahl und Anzahl mit deinem Google-Profil. Feste Angaben brauchen einen Stand und regelmäßige Pflege.
- Kennzeichne ausgewählte Stimmen als Auswahl und verlinke alle Bewertungen.
- Informiere, ob und wie du die Echtheit prüfst. Behaupte keine Prüfung, die du nicht machst.
- Kläre Rechte und Datenschutz bei Text und Namen. Ein Bewertungs-Widget braucht zusätzlich eine technische Prüfung.
Der Selbsttest
Öffne deine Website und dein Google-Profil nebeneinander.
- Stimmen Sternezahl und Anzahl mit deinem angegebenen Stand überein?
- Ist eine Auswahl als solche erkennbar und führt ein Link zu allen Bewertungen?
- Steht bei den Stimmen, ob und wie du ihre Echtheit prüfst?
- Ist bei deinem Widget geklärt, welche Daten es überträgt und ob eine Einwilligung nötig ist?
- Sind alle Stimmen echt und ihre Verwendung samt Namensnennung geklärt?
Bei jedem Nein findest du in den Karten darunter einen Ansatz.
Fünf Fehler und wie es richtig aussieht
Fehler 1
Die Sternezahl ist von früher
Woran es hakt
„5,0 bei Google“ wurde beim Bau der Website eingetragen. Seitdem kamen weitere Bewertungen dazu. Eine alte Angabe sieht aus wie eine aktuelle, obwohl sie es nicht mehr ist. Unwahre oder täuschende Angaben können auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein. § 5 UWG
So sollte es sein
Eine feste Gesamtnote bekommt ein Stand-Datum, zum Beispiel „4,6 Sterne aus 38 Google-Bewertungen, Stand Oktober 2026“ (Beispielzahlen). Trag dir einen regelmäßigen Prüftermin ein und passe die Angaben an, sobald sich etwas ändert.
Willst du diese Zahlen nicht pflegen, genügt als Einstieg „Bewertungen bei Google lesen“ mit einem Link. Stelle einzelne ausgewählte Sternebewertungen nicht als Gesamtnote dar.
Fehler 2
Eine Auswahl sieht aus wie das Gesamtbild
Woran es hakt
Auf der Website stehen ausschließlich begeisterte Stimmen. Darüber steht „Unsere Google-Bewertungen“, obwohl du nur einen Ausschnitt zeigst. So bleibt unklar, was ausgewählt wurde.
So sollte es sein
Eine Überschrift wie „Ausgewählte Bewertungen aus unserem Google-Profil“ macht deine Auswahl erkennbar. Direkt darunter führt „Alle Bewertungen bei Google lesen“ zum Profil.
Wähle Aussagen, die zur jeweiligen Leistung passen. Auf eine Seite zur Badsanierung gehört eine Stimme über das fertiggestellte Bad, am besten nahe an der Leistungsbeschreibung oder am Anfrageformular.
Fehler 3
Niemand erklärt, ob die Stimmen geprüft werden
Woran es hakt
Du übernimmst Bewertungen aus Google und schreibst „Nur echte Kunden“, ohne ihre Herkunft zu prüfen. Das Gesetz verlangt Informationen darüber, ob und wie du sicherstellst, dass Verbraucherbewertungen von tatsächlichen Nutzern oder Käufern stammen. § 5b Absatz 3 UWG
So sollte es sein
Ein leicht auffindbarer Hinweis bei den Bewertungen beschreibt dein tatsächliches Vorgehen. Für manuell ausgewählte, unveränderte Google-Bewertungen ohne eigene Echtheitsprüfung könnte er so beginnen:
„Die gezeigten Bewertungen wurden aus unserem Google-Unternehmensprofil ausgewählt. Wir prüfen nicht selbst, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen genutzt haben.“
Der Satz ist ein Beispiel und muss zu deinem Vorgehen passen. Gleichst du Stimmen tatsächlich mit Aufträgen ab, beschreibe genau diese Prüfung. „Echte Kunden“ zu behaupten, ohne angemessen zu prüfen, ist ausdrücklich unzulässig. UWG-Anhang, Nummer 23b
Fehler 4
Das Bewertungs-Widget lädt ungeprüft
Woran es hakt
Ein Widget ist ein eingebauter Kasten, der Bewertungen nachlädt. Ruft der Browser dafür einen fremden Server auf, werden Daten übertragen, mindestens die IP-Adresse, also die Internetadresse des Anschlusses. „Ohne Cookies“ beantwortet deshalb noch nicht alle Datenschutzfragen. Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg
So sollte es sein
Kläre vor dem Einsatz, wohin das Widget Daten schickt, ob es etwas auf dem Gerät speichert oder ausliest und auf welche gesetzliche Grundlage du die Verarbeitung stützt. Für nicht erforderliches Speichern oder Auslesen brauchst du grundsätzlich eine Einwilligung, das Gesetz nennt Ausnahmen. § 25 TDDDG
Ein fremder Server allein macht einen Cookie-Banner noch nicht zur Pflicht. Für eingebundene Elemente, die das Verhalten von Besuchern über mehrere Websites hinweg zusammenführen, verlangt die Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg aber eine vorherige Einwilligung, gerade bei großen Plattformen. Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg
Ist eine Einwilligung nötig, startet das Widget erst nach Zustimmung, und nach einer Ablehnung bleibt ein normaler Link zu den Google-Bewertungen sichtbar. In der Datenschutzerklärung steht, was tatsächlich verarbeitet wird.
Eine Alternative sind freigegebene Kundenstimmen als Text, die lokal auf deiner Website liegen. Für diesen Bereich braucht der Browser dann kein fremdes Bewertungs-Skript.
Fehler 5
Texte sind erfunden oder ungeklärt übernommen
Woran es hakt
Ein Platzhalter des Webdesigners steht noch als Kundenstimme auf der fertigen Seite. Oder eine echte Bewertung wird beim Kürzen so verändert, dass sie begeisterter klingt. Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, ist verboten. UWG-Anhang, Nummer 23c
So sollte es sein
Verwende echte Stimmen und bewahre bei jeder Kürzung den Sinn. Ergänze Quelle und Bewertungsdatum. Kläre vor dem Kopieren auch die Nutzungsrechte: Individuell gestaltete Texte können urheberrechtlich geschützt sein, und dass eine Bewertung öffentlich bei Google steht, erlaubt dir noch nicht ihre Nutzung auf deiner Website. § 2 UrhG, § 31 UrhG
Ein praktischer Weg: Bitte den Verfasser schriftlich um Zustimmung zum konkreten Text, zur Veröffentlichung auf deiner Website und zur gewünschten Namensnennung, und bewahre die Antwort auf. Bei Stimmen aus E-Mails empfiehlt sich das genauso. Bis die Verwendung geklärt ist, verlinkst du auf das Google-Profil.
Namen und zuordenbare Texte betreffen außerdem den Datenschutz, auch wenn sie lokal gespeichert sind. Kläre, auf welche gesetzliche Grundlage du dich stützt und wie du die bewertende Person informierst. Bei einer Einwilligung gehört der Hinweis auf den möglichen Widerruf dazu. Die Erlaubnis zur Textnutzung deckt diese Fragen nicht ab. DSGVO, Artikel 4, 6, 7 und 13/14
Wie du neue ehrliche Stimmen bekommst
Wann du Kunden nach einer Bewertung fragst und wie du den Link dafür nutzt, erklärt Mehr Google-Bewertungen bekommen.
Passt dein Bewertungsbereich zur Website?
Ich schaue mir deine Seite am Handy und am PC an. Für eine bestehende Website kannst du mir den Link für eine kostenlose Video-Einschätzung schicken. Ob eine kleine Korrektur reicht oder mehr überarbeitet werden sollte, hängt von deiner Seite ab. Einen Onepager gibt es ab 690 € netto. Website erstellen lassen oder überarbeiten.
Die Rechtshinweise ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls. Bei offenen Fragen helfen eine Rechtsberatung oder deine Handwerkskammer. Das Malerbeispiel und die Bewertungszahlen sind erfunden und dienen der Erklärung.
Geprüfte Quellen und Belege
8 Quellen anzeigen
Geprüfte Quellen und Belege
8 Quellen anzeigen- § 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen
- § 5b Absatz 3 UWG: Informationen zur Echtheitsprüfung
- UWG-Anhang, Nummern 23b und 23c: Echtheitsbehauptungen und gefälschte Bewertungen
- § 25 TDDDG: Speichern und Auslesen auf Endgeräten
- Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg: FAQ zu Cookies, Tracking und externen Inhalten, ältere Erläuterung mit der damaligen Bezeichnung TTDSG; hier mit dem aktuellen TDDDG abgeglichen.
- § 2 UrhG: Geschützte Werke
- § 31 UrhG: Einräumung von Nutzungsrechten
- DSGVO: Personenbezug, Rechtsgrundlage, Einwilligung und Informationspflichten, amtlicher Abdruck der Berliner Datenschutzaufsicht, Dezember 2025.
Quellen und Firmenflow-Angebot geprüft am 19. Oktober 2026.


